Rechtsprechung
BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 263 StGB; § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB; § 273 StPO; § 274 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
Untreue (Verfolgungsverjährung; Beendigung; Fall Krause); fehlerhafte Durchführung des Selbstleseverfahrens (Schöffenmitwirkung; Beweis durch das Sitzungsprotokoll und Grenzen der Widerlegung seiner negativen Beweiskraft; wesentliche Förmlichkeit); Stundungsbetrug - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens wegen Untreue aufgrund des Eintritts der Verfolgungsverjährung; Weggabe fast eines gesamten Gesellschaftsvermögens einer Aktiengesellschaft (AG) ohne erforderlichen Gesellschafterbeschluss; Beanstandung der Durchführung eines angeordneten ...
- Judicialis
StGB § 78a Satz 1; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 249 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 273; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78a § 266 Abs. 1; StPO § 249 Abs. 2
Beendigung bei der Untreue; Selbstleseverfahren vor einem mit Schöffen besetztem Gericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben
- nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)
Urteil gegen ehem. Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerstrafverfahren - Zu den Anforderungen an das Selbstleseverfahren im Steuerstrafprozess
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08
Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen
BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben
Günther Krause
Verfahrensgang
- BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 353/08
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 160
- StV 2004, 521
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.09.1999 - 1 StR 389/99
Selbstleseverfahren; Einführung in die Hauptverhandlung; Wesentliche …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604).Denn die Anordnung des Selbstleseverfahrens läßt keinen Schluß auf die weitere Beachtung des Verfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO zu (vgl. BGH NStZ 2000, 47 m.w.N.).
- BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Denn bei Jahresabschlußberichten handelt es sich um umfangreiche, inhaltlich schwierige und komplexe Urkunden (vgl. BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1). - BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Ein solcher Stundungsbetrug ist indes nur dann strafbar, wenn die Chancen für die Erfüllung eines Anspruchs gerade durch den Zeitablauf verschlechtert werden und damit die Forderung an Wert verliert (vgl. BGHSt 1, 262, 264;… Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 211, 229 m.w.N.).
- BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Die Beweiskraft des Protokolls kann nur bei offenkundiger Fehler- oder Lückenhaftigkeit entfallen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12 m.w.N.); solches ist hier insoweit nicht ersichtlich. - BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02
Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (…vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 1; BGH NStZ 2003, 540 f. m.w.N.). - BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00
Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604). - BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00
Würdigung von Aussagen einer Vertrauensperson, die durch dessen Führungsperson …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; StV 2000, 603, 604). - BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88
Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach …
Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 1; BGH NStZ 2003, 540 f. m.w.N.).
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08
Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen …
Dabei waren die der Verurteilung wegen Betrugs zugrunde liegenden Fälle bereits Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03 (wistra 2004, 429) gewesen. - BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09
Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche …
Bei dieser Sachlage bleibt das unberichtigt gebliebene Protokoll für die Entscheidung des Senats maßgeblich (BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 2; BGH wistra 2010, 31, 32).Dies beinhaltet wegen der Zweistufigkeit jenes Verfahrens aber noch keinen Hinweis im Ausmaß der Offensichtlichkeit auch auf den tatsächlich erklärten Abschluss des Selbstleseverfahrens (vgl. auch BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 2).
Diese komplexen Urkunden sind schon - jenseits des Revisionsvortrags, dass sie niemandem vorgehalten worden seien - für eine Einführung in die Hauptverhandlung durch Erklärung auf einen Vorhalt ungeeignet (vgl. BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 2 m. w. N.).
- BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen …
Auf Grund seiner negativen Beweiskraft hat der Senat damit auch davon auszugehen, dass der Inhalt der Urkunden nicht zur Kenntnis gelangt war (BGH NStZ 2000, 47; 2005, 160), soweit das Landgericht ihn nicht durch Verlesung einzelner Bestandteile des betroffenen Selbstleseordners in die Hauptverhandlung eingeführt hat.
- BGH, 30.09.2009 - 2 StR 280/09
Rechtsfehlerhaft dokumentiertes Selbstleseverfahren (Dokumentation der …
Eine Differenzierung hinsichtlich der Vorgehensweise zwischen Berufsrichtern und Schöffen ist unzulässig (BGH NStZ 2001, 161; 2005, 160;… vgl. insoweit auch KK-Diemer, StPO 6. Aufl. § 249 Rdn. 36, 39).Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2001, 161; 2005, 160; StV 2000, 603, 604).
Wurde die Feststellung der Kenntnisnahme durch die Richter sowie der Gelegenheit hierzu für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht protokolliert, ist somit aufgrund der negativen Beweiskraft des Protokolls davon auszugehen, dass das Beweismittel nicht zur Kenntnis gelangt ist bzw. die Gelegenheit hierzu nicht eingeräumt worden ist (vgl. BGH NStZ 2005, 160; NJW 2009, 2836).
- BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10
Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge; …
Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (BGH NStZ 2001, 161; NStZ 2005, 160; StraFo 2010, 27, 28; NJW 2010, 3382). - OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
Vergütungsfestsetzungsverfahren für Pflichtverteidiger: Zuerkennung einer …
Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.07.2004 - 5 StR 412/03 - das Urteil des Landgerichts Rostock vollumfänglich mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und stellte das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue wegen Verfolgungsverjährung ein.Im ersten Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (5 StR 412/03) wurden von dem Angeklagten zusätzlich die Rechtsanwälte B., Dr. A. und C. mit seiner Verteidigung beauftragt, von denen zwei umfangreiche Rechtsmittelbegründungen fertigten.
- BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10
Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung …
Jeweils für die einzelne konkrete Tat gilt, dass sie erst mit der vollständigen Umsetzung der Unrechtsvereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927 f.) beziehungsweise mit der vollständigen Realisierung des Schadens (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03, BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 3) ihren Abschluss findet, so dass es für den Verjährungsbeginn auf die letzte Handlung zur Erfüllung der Unrechtsvereinbarung beziehungsweise auf den Zeitpunkt des letzten den Schaden vertiefenden Ereignisses ankommt. - BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue: …
Da es auf Grund der schlechten finanziellen Lage des Angeklagten und dessen fortlaufenden Zugriffs auf die Insolvenzmassen nach Art eines Schneeballsystems unmöglich war, dass die Schadensersatzansprüche zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Höhe wie zum Zeitpunkt der jeweiligen täuschungsbedingten Verfügungen erfüllt worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03, NStZ 2005, 160, 161), kann der Senat ausschließen, dass den einzelnen Insolvenzschuldnern kein Schaden entstanden ist. - OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07
Messprotokoll; Verlesung; Urkundenbeweis; Geldbuße; hohe; wirtschaftlichen …
Denn die Anordnung des Verfahrens lässt keinen Rückschluss auf die weitere Beachtung des Verfahrens gem. § 249 Abs. 1 StPO zu (vgl. BGH NStZ 2005, 160). - BGH, 23.03.2006 - 4 StR 584/05
Protokollierung beim Selbstleseverfahren (Beruhen)
Da die Sitzungsniederschrift lediglich ausweist, dass die beiden Schöffen und die richterliche Beisitzerin dem Vorsitzenden mitgeteilt haben, dass sie die Telefonlisten gelesen haben, vertritt die Revision zu Recht die Auffassung, es müsse davon ausgegangen werden, dass der Vorsitzende der Strafkammer vom Wortlaut der Urkunden keine Kenntnis genommen hat (vgl. BGH NStZ 2000, 47; 2005, 160;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 249 Rdn. 31). - OLG Jena, 27.03.2015 - 1 OLG 101 Ss 111/14
Strafverfahren wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung: Unzureichende …
- OLG Naumburg, 30.06.2020 - 1 Rv 94/20
Revision in Strafsachen: Inbegriffsrüge bei Selbstleseverfahren für ein …